AGB

businessliving / Inhaber Birgit Budelmann

businessliving
Birgit Budelmann
Hollerallee 26
28209 Bremen
– nachfolgend Anbieter genannt –
Stand: 01.01.2019

§ 1 Geltungsbereich; Gegenstand der Überlassung

1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Apartments zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Anbieters.

1.2. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher in schriftlicher Form vereinbart wurde.

1.3. Der Zustand des Apartments und die Aufstellung des Zubehörs sind in dem Übergabeprotokoll enthalten, welches Bestandteil des Mietvertrages ist. Dieser Zustand wird durch den Kunden als vertragsgemäß anerkannt.

1.4. Für den Fall, dass das gebuchte Apartment nicht verfügbar ist, ist der Anbieter berechtigt, dem Kunden gleichwertigen Ersatz im Hause zur Verfügung zu stellen, ohne dass der Mieter hieraus Ansprüche herleiten kann.

1.5. Die Unter- oder Weitervermietung eines überlassenen Apartments sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.

§ 2 Vertragsabschluss, -partner

2.1. Der Vertrag kommt zustande, durch

2.1.1 die schriftliche Bestätigung einer Reservierung des Kunden durch den Anbieter.
Zur schriftlichen Bestätigung zählt auch ein fernschriftlicher Vertragsabschluss via e-Mail oder Fax-Übermittlung.

2.1.2 durch eindeutige mündliche Vereinbarung mit dem Kunden z.B. per Telefon.

2.1.3 die Annahme des Antrags des Kunden durch den Anbieter.

2.2. Vertragspartner sind der Anbieter und der Kunde.

2.3. Hat ein Dritter bestellt, haftet dieser dem Anbieter gegenüber zusammen mit dem Kunden für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsbetrag.

§ 3 Leistung, Preise, Zahlung, Aufrechnung

3.1. Der Anbieter ist verpflichtet, ein vom Kunden gebuchtes Apartment bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2. Die Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche damit in Zusammenhang stehende Beschreibungen des Leistungsumfanges bedürfen zu ihrer Rechts­wirksamkeit der schriftlichen, fernschriftlichen oder telefonischen Bestätigung des Anbieters. Gleiches gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.

3.3. Die Mitarbeiter des Anbieters sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

3.4. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Überlassung der Apartments und die von Ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise zu zahlen. Dies gilt auch für Leistungen und Auslagen des Anbieters an Dritte.

3.5. Die Reservierung wird erst gültig mit Eingang der Anzahlung beim Anbieter.

3.6. Der gesamte Übernachtungspreis wird, abzüglich geleisteter Anzahlung, am Anreisetag fällig.

3.7. Der Mieter ermächtigt den Anbieter unwiderruflich, alle Kosten, die aus der mietweisen Überlassung von Apartments zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Anbieters von der, von dem Mieter vorgelegten oder benannten, Kreditkarte abzubuchen.

3.8. Gegenansprüche des Anbieters kann der Gast nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis aufrechnen. Gleiches gilt für die Zurückbehaltung von Zahlungen.

3.9. Die Preisliste kann laufend aktualisiert werden. Die aktualisierten Preise treten an die Stelle der vorher gültigen Preise und werden Bestandteil dieses Vertrages. Die Aktualisierung wird dem Gast mindestens 1 Monat vorher schriftlich mitgeteilt. Für den Fall einer Preiserhöhung hat der Gast neben den unter § 8 genannten Kündigungsgründen ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Beginn der in Aussicht gestellten Erhöhung. Dieses außerordentliche Kündigungsrecht muss bis spätestens 1 Woche vor Beginn der Erhöhung schriftlich erklärt werden. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung zählt der Eingang beim Anbieter.

3.10. Gerät der Gast mit der Zahlung fälliger Rechnungen in Verzug, so ist er zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszins der Europäischen Zentralbank verpflichtet. Die Geltendmachung weiterer Verzugszinsen des Anbieters, insbesondere der Nachweis eines höheren Zinsschadens, ist nicht ausgeschlossen.

§ 4 Bereitstellung, Übergabe und Rückgabe des Apartments

4.1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung eines bestimmten Apartments.

4.2. Die Apartments stehen am Anreisetag ab 14:00 Uhr zur Verfügung.

4.3. Das Apartment wird bis 19:00 Uhr freigehalten. Bei einer späteren Anreise, ist eine Kurzmitteilung per e-Mail oder Telefon erforderlich.

4.4. Am vereinbarten Abreisetag ist das Apartment bis spätestens 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Anbieter aufgrund der verspäteten Räumung des Apartments für die vertragsüberschreitende Nutzung 100 % des Tagespreises abrechnen. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlicher geringer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

§ 5 Stornierung

5.1. Die Reservierung ist nach erfolgter Anzahlung bindend. Eine Stornierung der Reservierung durch den Gast ist dem Anbieter bis spätestens 8 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag schriftlich mitzuteilen. Andernfalls erhebt der Anbieter Anspruch auf Kompensation bzw. Teil­kompensation des vereinbarten Gesamtaufenthaltspreises.

5.2. Wird eine Buchung nach bereits erfolgter Anreise vorzeitig durch den Gast storniert, ist der Preis des gesamten Aufenthalts zu bezahlen.

5.3. Schlechtes Wetter, Erkrankung, Fahrplanänderungen und Verspätungen liegen nicht im Verant­wortungsbereich des Anbieters. Einen Anspruch auf Verzicht oder von dieser Regelung abweichende Regelungen in Bezug auf die Ansprüche des Anbieters zur Geltendmachung von Stornierungsgebühren kann der Gast hieraus nicht abzuleiten.

5.4. Die unter Ziffer 5.5. aufgeführten Daten sind die maximalen Stornierungsgebühren. Der Anbieter ist jedoch bemüht, die Stornierungsgebühren für den Gast gering zu halten.
5.5. Stornierungsgebühren für Reservierungen:

5.5.1. Bei Stornierung mehr als 7 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag: Keine Stornierungsgebühr

5.5.2. Bei Stornierung bis 6 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag: Bezahlung von 40 % des gesamten Aufenthaltpreises

5.5.3. Bei Nichterscheinen und/ oder Stornierung am Anreisetag oder später: Bezahlung des gesamten Aufenthaltspreises

5.6. Andere Vereinbarungen sind nur in Abstimmung mit dem Anbieter und in Schriftform gültig.

§ 6 Gewährleistung und Haftung

6.1 Der Anbieter haftet nicht für den Verlust und/ oder die Zerstörung von persönlichen Gegenständen des Gastes, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

6.2 Der Anbieter haftet nicht für unvorhergesehene, unvermeidbare und außergewöhnliche Leistungs­störungen aufgrund höherer Gewalt. Fälle der höheren Gewalt sind solche, die sich dem Einfluss­bereich des Anbieters entziehen, wie z.B. Naturkatastrophen, öffentliche Unruhen.

6.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsschutz zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung der auf dem vom Anbieter bereitgestellten Stellplatz abgestellten oder rangierten Kraftfahrzeuge und deren Inhalt haftet der Anbieter nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Mitarbeitern des Anbieters.

§ 7 Datenschutz, -austausch

7.1 Der Kunde wird hiermit gemäß § 33 BDSG sowie des § 3 TDDSG darüber unterrichtet, dass der Anbieter seine Bestandsdaten (Name, Adresse, Zeitraum und Dauer des Aufenthalts) in maschinen­lesbarer Form und nur für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet. Der Anbieter ist zur Offenlegung der Gastdaten berechtigt, sofern dies für die Sicherstellung des Betriebes erforderlich ist (staatliche Behörden).

§ 8 Verjährung

8.1. Alle Ansprüche gegen businessliving e.K. verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist gemäß § 199 Abs. 1 BGB.

§ 9 Schlussbestimmungen

9.1 Für sämtliche Verträge gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit den Verträgen ergeben, wird ausschließlich Berlin als Gerichtsstandort vereinbart.

9.2 Leistungs- und Erfüllungsort ist Bremen.

9.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien im Hinblick auf ihre wirtschaftlichen und persönlichen Interessen gewollt hätten, sofern sie die Unwirksamkeit bedacht hätten. Gleiches gilt für Lücken dieses Vertrages.

Für welches Apartment interessieren Sie sich?

Ihre Anfrage für ein Suite-Apartment

Ihre Anfrage für ein Superior-Apartment

Ihre Anfrage für ein Double-Apartment